Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards
Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards
Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards
An seiner Sitzung vom 29. November hat der Bundesrat die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) für Banken angenommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Mit der Vorlage sollen die finalen Standards (Basel III) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), die im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken ergänzt wurden, ins Schweizer Recht überführt werden.1
Der Hintergrund der Überarbeitung der Basel III-Bestimmungen ist das beeinträchtigte Vertrauen in die publizierten risikogewichteten Eigenkapitalquoten der Banken. Gemäss BCBS-Analysen sei eine grosse Variabilität bei der Berechnung der Risk-weighted Assets (RWA) zwischen den einzelnen Banken festzustellen. Das Ziel der Überarbeitung von Basel III war daher diese nicht gerechtfertigte Variabilität der risikogewichteten Aktiven, die sich auf die risikogewichteten Eigenkapitalquoten der Banken auswirkt, zu reduzieren und so zu transparenten...
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