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Kreditrisiko

Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards

Gesetzgebung
Bankrecht
An seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken angenommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Mit der Vorlage sollen die finalen Standards (Basel III) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken ergänzt wurden, ins Schweizer Recht überführt werden. Die Änderungen der ERV betreffen insbesondere die Kredit-, Markt- und operationelle Risiken, den Output-Floor sowie die Hochverschuldungsquote; auch werden weitere vereinzelte Anpassungen vorgenommen.
iusNet BR-KR 21.12.2023