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Basel III

Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III-Standards

Gesetzgebung
Bankrecht
An seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken angenommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Mit der Vorlage sollen die finalen Standards (Basel III) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken ergänzt wurden, ins Schweizer Recht überführt werden. Die Änderungen der ERV betreffen insbesondere die Kredit-, Markt- und operationelle Risiken, den Output-Floor sowie die Hochverschuldungsquote; auch werden weitere vereinzelte Anpassungen vorgenommen.
iusNet BR-KR 21.12.2023

Revidierte Eigenmittelvorschriften für Banken

Gesetzgebung
Bankrecht
Eigenmittelverordnung
Mit Medienmitteilung vom 4. Juli 2022 verkündete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Anpassung der Ausführungsbestimmungen betreffend die Eigenmittelanforderungen für Banken. Gleichzeitig eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung. Dies infolge der Einführung der finalen Basel III Standards.
iusNet BR-KR 25.08.2022

EU-Bankenpaket 2021: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken

Gesetzgebung
Bankrecht
Mit dem durch die Europäische Kommission am 27.10.2021 vorgeschlagenen «Banking Package» sollen die derzeit geltenden CRD V und CRR II Änderungen erfahren. Thematisch betreffen die Vorschläge folgende Aspekte: die vollständige Umsetzung der Basel-III-Vorgaben, Nachhaltigkeit sowie die Sicherstellung stärkerer Aufsicht. Dabei soll auch der Zugang von Zweigstellen aus Drittstaaten geregelt werden, indem für diese harmonisierte Bewilligungspflichten und Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vorgegeben werden.
iusNet BR-KR 13.12.2021