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SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

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SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Am 15. Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.

Die überarbeiteten Zusatzreglemente sehen unter anderem liberalere Zulassungskriterien (sog. "eligibility criteria") für Krypto-Assets als zulässige Basiswerte für Krypto-Linked-Products vor. Um die Besicherung zu stärken, verlangen die überarbeiten SIX Crypto Regulations, dass Verwahrer der als Sicherheit dienenden Krypto-Assets von der FINMA oder einem äquivalenten Aufsichtsorgan im Ausland bewilligt und beaufsichtigt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einer Emission von Crypto-Linked-Products jeweils ein reguliertes Finanzinstitut beteiligt ist.

Mit der neuen Richtlinie und den revidierten Zusatzreglementen sollen in erster Linie die Anleger in Crypto-Linked-Products besser geschützt werden. Die Richtlinie und Zusatzreglemente treten am 1. April...

iusNet BR-KR 28.03.2024

 

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