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Anlegerschutz

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
Die von der SIX Exchange Regulation veröffentlichte Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert und die jeweils revidierten Zusatzreglemente für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten treten am 1. April 2024 in Kraft. Die überarbeiteten Zusatzreglemente sehen liberalere Zulassungskriterien (sog. "eligibility criteria") für Krypto-Assets als zulässige Basiswerte für Krypto-Linked-Products vor. Weiter verlangen die überarbeiten SIX Crypto Regulations, dass lediglich Verwahrer eingesetzt werden, die einer prudentiellen Aufsicht unterstehen.
iusNet BR-KR 28.03.2024

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Rechtsprechung
Compliance
Im Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt, Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, den Abschluss nach anerkanntem Standard für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangen können. Weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien äussern sich explizit dazu. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und hielt fest, dass das Recht, einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden Geschäftsjahrs ausgeübt werden muss.