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SIX Exchange Regulation

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
Die von der SIX Exchange Regulation veröffentlichte Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert und die jeweils revidierten Zusatzreglemente für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten treten am 1. April 2024 in Kraft. Die überarbeiteten Zusatzreglemente sehen liberalere Zulassungskriterien (sog. "eligibility criteria") für Krypto-Assets als zulässige Basiswerte für Krypto-Linked-Products vor. Weiter verlangen die überarbeiten SIX Crypto Regulations, dass lediglich Verwahrer eingesetzt werden, die einer prudentiellen Aufsicht unterstehen.
iusNet BR-KR 28.03.2024