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FINIG

Erbringung von Finanzdienstleistungen mittels künstlicher Intelligenz – Ausgewählte regulatorische Aspekte

Fachbeitrag
Regulierung / Finanzmarktregulierung
KI in der Anlage- und Vermögensberatung – bislang stand in diesen Bereichen die persönliche Beratung durch das Finanzinstitut bzw. durch den Finanzdienstleister im Zentrum. Die Finanzdienstleistung, z.B. eine Beratung für eine Vermögensanlage, wurde durch eine Beraterin oder einen Berater erbracht, die bzw. der in direktem Kontakt mit dem Kunden stand. Mit den neuen Möglichkeiten durch KI gehen auch regulatorische Herausforderungen einher.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 01.11.2024

Rundschreiben "Konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG"

Gesetzgebung
Bankrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung

FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Anfang September 2024 hat die FINMA die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben betreffend konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG eröffnet. Im Kern möchte die FINMA damit mehr Klarheit und Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der konsolidierten Aufsicht schaffen. Das Rundschreiben präzisiert den Umfang sowie den Inhalt der konsolidierten Aufsicht. Die Anhörung dauert noch bis am 1. November 2024.
iusNet BR-KR 26.09.2024

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen
Der Begriff „Finfluencer“ setzt sich aus den Worten „Finance“ und „Influencer“ zusammen und bezeichnet Personen, die sich in den sozialen Medien mit Finanzthemen beschäftigen und dabei eine grosse Anhängerschaft erreichen. Es stellt sich die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Dieses sieht die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle

Kommentierung
Finanzdienstleistungen
Finanzmarktinfrastrukturen
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Am 31. Dezember 2022 lief für Vermögensverwalter und Trustees die Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG ab. Der Beitrag von Daniel S. Weber zeigt einerseits auf, welche Geschäftsmodelle zu keiner bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungs- und Trusteetätigkeit führen. Andererseits werden die aufsichts- und strafrechtlichen Konsequenzen erläutert, welche bei einer unerlaubten Tätigkeit drohen.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 30.03.2023

Das neue Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken"

Fachbeitrag
Bankrecht
Das Management operationeller Risiken ist zentral im Risikomanagement von Banken. Nun hat die FINMA das zugehörige Rundschreiben revidiert. Dies bringt weitgehende Änderungen im Bereich IKT-Risiken und kritische Daten mit sich. Neu adressiert es auch das Thema der operationellen Resilienz. Das Kleinbankenregime wird ausgebaut und differenziert.
Lukas Brügger
iusNet BR-KR 23.02.2023

FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Stand des Bewilligungsprozesses von Vermögensverwaltern und Trustees

Am 30. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 02/2023 veröffentlicht, in welcher sie über den Stand des Bewilligungsprozesses der Vermögensverwalter und Trustees, die seit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 bewilligungspflichtig wurden, informiert.
iusNet BR-KR 23.02.2023