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SICAV

SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

Fachbeitrag
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
L-QIF (Limited Qualified Investor Funds) stellen eine neue Fondskategorie dar, welche als vertraglicher Anlagefonds, KmGK oder als SICAV ausgestaltet werden können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit ausgewählten Aspekten von L-QIF SICAV auseinander, mit dem Ziel, das Verständnis für die Besonderheiten dieser Gesellschaftsform zu fördern.
Janine Müller
iusNet BR-KR 03.01.2022

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022