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Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Das letzte Börsenjahr war aufgrund eines schwierigen Marktumfeldes durchzogen. Dennoch bestehen im Hinblick auf Börsenkotierungen nach wie vor interessante Opportunitäten. Doch nicht nur operative Gesellschaften, sondern auch Anlagevehikel lassen sich an einer Börse kotieren. Dies wirft die Frage nach der Vorbereitung, dem Ablauf und den regulatorischen Anforderungen an solche Börsenkotierungen auf.
Luca Bianchi
iusNet BR-KR 23.02.2023

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Das Lightning Netzwerk ist eine Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient und kostengünstig bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Der erste Teil des Beitrags stellt eine Einführung in die Grundlagen und Funktionsweise von Lightning dar.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Das Lightning Netzwerk ist eine Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient und kostengünstig bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der rechtlichen Qualifikation des zur Anwendung gelangen-den Tokens und der Frage, inwieweit die Teilnahme am Lightning Netzwerk als Node-Betreiber in den Anwendungsbereich von GwG, FinfraG und BankG fällt.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Höchstbetrag für kryptobasierte Vermögenswerte gemäss Art. 4sexies BankG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Höchstbetrag für kryptobasierte Vermögenswerte gemäss Art. 4sexies BankG

Die Bewilligungskategorie für Personen nach Art. 1b BankG bringt zwar keine eigene Bezeichnung, aber zahlreiche Probleme: Als Minus zur Bankbewilligung konzipiert, unterscheidet sie sich von dieser auch qualitativ, indem sie das Verwahrgeschäft erfasst. Dies zeigt sich etwa im Höchstbetrag nach Art. 4sexies BankG.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 22.12.2022

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Rechtsprechung
Aufsicht

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA ein Enforcementvefahren. Die Person reichte daraufhin auf eigene Initiative eine Verzichtserklärung ein. Gestützt darauf wurde das eröffnete Enforcementverfahren durch die FINMA abgeschrieben.
iusNet BR-KR 22.12.2022

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 22.12.2022

Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes

Während z.B. Devisenhandel in der Schweiz insiderstrafrechtlich stets irrelevant ist, kann dieser vom aufsichtsrechtlichen Insiderverbot erfasst sein. Dieses einfache Beispiel soll zeigen, dass ein kurzer Exkurs zu den Unterschieden des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes angebracht ist. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.
Richard Lötscher
iusNet BR-KR 24.11.2022

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Der Beitrag befasst sich mit den revidierten Regularien der SIX Swiss Exchange AG im Bereich der Ad hoc-Publizität. Dabei wird u.a. die überarbeite Kommentierung zur Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP) thematisiert.
Jan Heller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Die KKV soll infolge der geplanten Einführung von L-QIF im schweizerischen Rechtssystem angepasst werden; allerdings stehen nicht alle vorgesehenen Anpassungen in einem Konnex zu L-QIF. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf ETF sind Gegenstand dieser Kommentierung, in welcher auch die Hintergründe von ETF beleuchtet werden sollen.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022

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