BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
Mit Wirkung ab 1. Mai 2023 hat die BX Swiss ihre Regularien revidiert. Der Fokus liegt auf Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten; namentlich werden die Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität zusätzlich in einer neuen Weisung konkretisiert.
Am 14. März hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ein Whitepaper zum so genannten Deposit Token (oder Buchgeld Token) publiziert. Vor dem Hintergrund von rechtlichen, ökonomischen und technischen Überlegungen, werden darin verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von "tokenisiertem" Buchgeld auf der Blockchain aufgezeigt.
Am 30. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 02/2023 veröffentlicht, in welcher sie über den Stand des Bewilligungsprozesses der Vermögensverwalter und Trustees, die seit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 bewilligungspflichtig wurden, informiert.
Am 23. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2023 veröffentlicht. Diese richtet sich an Banken und Versicherungsunternehmen und verfolgt das Ziel, deren Bewusstsein für klimabezogene Risiken zu stärken. In der Aufsichtsmitteilung schildert die FINMA ihre konkreten Erwartungen betreffend den Umgang mit Klimarisiken durch die Institute.
Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022
Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2023 die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR konkretisieren.
Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
Am 9. Mai 2022 hat die Anhörung zur Teilrevision der FinfraV-FINMA begonnen. Inhaltlich zielt die Anpassung darauf ab, den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen zu präzisieren sowie den Katalog abrechnungspflichtiger Derivate zu aktualisieren. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2022.
Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft treten. Das Ziel der Revision ist, durch gezielte Anpassungen den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken. In inhaltlicher Sicht betreffen die Neuregelungen Anpassungen im Anwendungsbereich des VAG, das Vermittlungs- und das Sanierungsrecht. Zudem ist ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept vorgesehen.