Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
Zwecks Anpassung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) eröffnete die FINMA am 9. Mai 2022 eine Anhörung; die Eingabefrist endet am 5. Juli 2022. Die Teilrevision der FinfraV-FINMA betrifft zwei Aspekte: zum einen den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen und zum anderen die Anpassung des Katalogs abrechnungspflichtiger Zinsderivate.
Transaktionsmeldepflicht Derivate
De lege lata: Art. 39 Finanzmarkinfrastrukturgesetz (FinfraG) verpflichtet die an einem Handelsplatz zugelassenen Teilnehmer zur Erstattung der für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen. Der Inhalt der Meldungen richtet sich hach Art. 37 Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie Art. 3 FinfraV-FINMA. Nach Ansicht der FINMA weisen die von den Meldepflichtigen übermittelten Transaktionen bei Derivaten nicht die Qualität auf, die für eine effektive Handelsüberwachung und die Marktaufsicht durch die FINMA erforderlich wäre, was insbesondere auf den offenen Inhalt von Art. 3 FinfraV-FINMA zurückzuführen ist....
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