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Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

Kommentierung
Bankrecht

Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

Das Bundesgericht verwehrte einer Kundin eines unabhängigen Vermögensverwalters die Berufung auf die unterlassene Erstellung eines Risikoprofils. Vertraglich haben die Parteien ohnehin eine riskante Anlagestrategie vereinbart. Demnach bestätigte das Bundesgericht die vorinstanzliche Abweisung der Schadenersatzklage. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils.
Jan Heller
iusNet BR-KR 30.06.2022

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Im Fokus stand insbesondere die Frage zur Beurteilung, ob die Art und Weise der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verwertung den Anforderungen an eine sach- und fachgemässe sowie sorgfältige Vorgehensweise genügte.
iusNet BR-KR 25.08.2022

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Kommentierung
Geldwäscherei

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Dabei hatte es in formeller Hinsicht die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, dessen kryptobasierte Vermögenswerte bei einem Wallet Provider durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, zu beurteilen.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 25.08.2022

Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – Übersicht und potentielle Auswirkungen auf die Schweiz

Fachbeitrag
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – Übersicht und potentielle Auswirkungen auf die Schweiz

Mit der geplanten Verordnung über Märkte für Kryptowerte hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen Regulierungsrahmen für Crypto-Assets zu schaffen, der sowohl Innovation zulassen als auch mögliche Risiken beschränken soll. Wie gut dies gelingt und welche Auswirkungen dies für Schweizer Crypto-Projekte haben könnte, ist Gegenstand dieses Beitrages.
Benjamin Bürgi
Michael Kremer
iusNet BR-KR 25.08.2022

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-664/2020 vom 4. Juli 2022

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-664/2020 vom 4. Juli 2022

In seinem Urteil B-664/2020 vom 4. Juli 2022 setzte sich das Bundesverwaltungsgericht mit diversen Fragen rund um die Ausnützung von Insiderinformationen sowie weiteren möglichen Verletzungen des Aufsichtsrechts auseinander. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Fragen des Zusammenspiels der aufsichts- und strafrechtlichen Verfahren, die Qualifikation einer Information als Insiderinformation, Verstösse gegen interne Bankweisungen sowie gegen Vorgaben der Selbstregulierung betreffend Eigengeschäfte durch Finanzanalysten, Fragen der Gewähr sowie aufsichtsrechtliche Sanktionen, wie Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie die Einziehung des Gewinns.
iusNet BR-KR 29.09.2022

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Die KKV soll infolge der geplanten Einführung von L-QIF im schweizerischen Rechtssystem angepasst werden; allerdings stehen nicht alle vorgesehenen Anpassungen in einem Konnex zu L-QIF. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf ETF sind Gegenstand dieser Kommentierung, in welcher auch die Hintergründe von ETF beleuchtet werden sollen.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Der Beitrag befasst sich mit den revidierten Regularien der SIX Swiss Exchange AG im Bereich der Ad hoc-Publizität. Dabei wird u.a. die überarbeite Kommentierung zur Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP) thematisiert.
Jan Heller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes

Während z.B. Devisenhandel in der Schweiz insiderstrafrechtlich stets irrelevant ist, kann dieser vom aufsichtsrechtlichen Insiderverbot erfasst sein. Dieses einfache Beispiel soll zeigen, dass ein kurzer Exkurs zu den Unterschieden des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes angebracht ist. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.
Richard Lötscher
iusNet BR-KR 24.11.2022

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Rechtsprechung
Aufsicht

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA ein Enforcementvefahren. Die Person reichte daraufhin auf eigene Initiative eine Verzichtserklärung ein. Gestützt darauf wurde das eröffnete Enforcementverfahren durch die FINMA abgeschrieben.
iusNet BR-KR 22.12.2022

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