SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert
Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen
Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag.
Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei
Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil aus dem Jahr 2023 veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.
Retrozessionen sind im Execution-only-Geschäft an den Kunden herauszugeben, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Position, die dem Finanzdienstleister allein durch das eingegangene Geschäft eingeräumt wird, ergeben. Soll der Kunde auf die Herausgabe verzichten, muss er vorgängig gehörig über die Retrozessionen informiert werden.
Das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG wird in Bezug auf die Meldepflicht Internationaler Anleihen angepasst. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich noch Emissionen von Internationalen Anleihen ohne Bezug zur Schweiz. Die Anpassung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.
Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.