L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes
Mit der Regelung eines neuartigen Fondsprodukts im KAG, dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), welcher weder einer Genehmigungs- noch einer Bewilligungspflicht durch die FINMA unterliegt und auch von dieser nicht beaufsichtigt wird, soll die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz gesteigert werden.
Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.
"Grüne Eidgenossen" - mit grünen Staatsanleihen setzt der Bundesrat einen Meilenstein zur Stärkung der Rolle des Schweizer Finanzplatzes im Beriech der nachhaltigen Finanzdienstleistungen.
EU-Bankenpaket 2021: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken
Die Europäische Kommission hat am 27.10.2021 Vorschläge zur Änderung der Bankenrichtlinie und der Bankenverordnung erlassen (sog. Banking Package), welche insbesondere die Basel-III-Anforderungen abschliessend ins EU-Recht umsetzen. Zusätzlich harmonisiert der Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie die dort zurzeit nur rudimentär enthaltenen Vorgaben betreffend den Zugang von Zweigstellen aus Drittstaaten zum EU-Markt.
Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz
Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft treten. Das Ziel der Revision ist, durch gezielte Anpassungen den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken. In inhaltlicher Sicht betreffen die Neuregelungen Anpassungen im Anwendungsbereich des VAG, das Vermittlungs- und das Sanierungsrecht. Zudem ist ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept vorgesehen.
Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
Vor dem Hintergrund der Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und der zugehörigen Verordnung des Bundesrats über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV) schlägt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die punktuelle Anpassung der Verordnung über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) vor. Die Kernpunkte dieser Teilrevision werden im Beitrag kurz beleuchtet.
Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
Am 9. Mai 2022 hat die Anhörung zur Teilrevision der FinfraV-FINMA begonnen. Inhaltlich zielt die Anpassung darauf ab, den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen zu präzisieren sowie den Katalog abrechnungspflichtiger Derivate zu aktualisieren. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2022.
Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2023 die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR konkretisieren.