Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
Am 10. Mai 2022 hat die Frist für die Eingaben von Stellungnahmen der FINMA-Anhörung zur Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) geendet. Ziel der vorgeschlagenen Teilrevision ist der Nachvollzug der jüngsten Anpassungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und der zugehörigen Verordnung des Bundesrats über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV).
Die GwV-FINMA wird unter anderem punktuell in folgenden Bereichen angepasst: Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf DLT-Handelssysteme, Klarstellung zum Schwellenwert bei Geschäften mit virtuellen Währungen und Präzisierung der Regulierungskompetenz der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV). Im Folgenden wird auf die wichtigsten Anpassungen des GwG und der GwV und deren Relevanz für die GwV-FINMA kurz eingegangen.
1. Die wichtigsten Neuerungen
1.1 Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person
Infolge der Empfehlung der Financial...
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