Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA sieht vor, den Schwellenwert von 1'000 Franken, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, für «miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats» zu berechnen. Diese «Klarstellung» sorgt aber für neue Probleme.