Vernehmlassung zur Teilrevision des FINMAG und anderer Erlasse im Bereich der internationalen Amtshilfe
Am 20. September 2024 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des FINMAG sowie weiterer Erlasse betreffend internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich; diese dauert bis am 3. Januar 2025. Geplant ist insbesondere das im Zusammenhang mit der Informationsübermittlung durch die FINMA an ausländische Aufsichtsbehörden stehende Kundenverfahren ganz oder teilweise aufzuheben sowie Rechtsgrundlagen für eine effiziente Kooperation der Schweizer Aufsichts- und Überwachungsbehörden bei Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden zu schaffen.
Am 29. Oktober 2024 publizierten Swiss Sustainable Finance (SSF) und Tameo Impact Fund Solutions (Tameo) eine neue Marktstudie betreffend Impact Investing. Der Bericht zeigt die zunehmende Bedeutung von Impact Investments auf dem Schweizer Finanzplatz. Im Bereich «Investments in privaten Märkten in Entwicklungs- und Schwellenländern» rangiert der Schweizer Finanzplatz weltweit unter den Top 3 in Bezug auf das verwaltete Vermögen.
Die Kommentierung beleuchtet die im Entscheid des Bundesgerichts 2C_729/2020 wesentlichen Aspekte, die zur Qualifikation einer unerlaubten Emissionshaustätigkeit als Gruppe führten. Im Zentrum des vorliegenden Urteils und auch der Kommentierung steht die Auslegung des Kriteriums des Primärmarkts.
Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?
Mit dem L-QIF soll im Bereich der alternativen Anlagen für professionelle Investoren die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fondsstandorts gestärkt werden. Namentlich soll eine flexible Kapitalanlage erschaffen werden, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit schneller und günstiger aufgesetzt werden kann.
EU’s Banking Package: Ade, das Freistellungsverfahren in Deutschland?
Der Beitrag analysiert die durch die europäische Kommission am 27.10.2021 im Rahmen des Europäischen Bankenpakets vorgeschlagenen Regelungen betreffend Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Sobald diese umgesetzt werden, bleibt dies nicht ohne Auswirkungen auf das derzeit in Deutschland praktizierte Freistellungsverfahren.
Kommentar: Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der Übernahmekommission i.S. Roche Holding AG
Der UEK stellten sich im Oktober 2021 zwei Fragen betreffend Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte den Gesuchstellern schliesslich eine Ausnahme von der Angebotspflicht.
Leistungsverweigerungsrecht Schweizer Banken wegen drohenden Strafzahlungen und möglichem Ausschluss aus dem US-Finanzmarkt
Viktor Vekselberg vs Bank Julius Bär: Das Bundesgericht bestätigt ein vertraglich ausbedingtes Verweigerungsrecht, Transaktionen auszuführen, die gegen ausländische Sanktionsbestimmungen verstossen.
Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person
Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only
Im Oktober 2021 bejahte das Handelsgericht des Kantons Zürich die zivilrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only. Die Kommentierung geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen
Reglemente von Selbstregulierungsorganisationen sind nach herrschender Ansicht in Lehre und Rechtsprechung privatrechtliche Vereinbarungen. Das Bundesgericht behielt sich im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 für die Zukunft eine neue Beurteilung vor.