SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert
Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
Das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG wird in Bezug auf die Meldepflicht Internationaler Anleihen angepasst. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich noch Emissionen von Internationalen Anleihen ohne Bezug zur Schweiz. Die Anpassung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.
Mit Medienmitteilung vom 27. März 2024 veröffentlichte die FINMA die Verordnungen zur Umsetzung der finalen Basel-III-Standards. Diese enthalten die technischen Ausführungsbestimmungen zu diversen Bereichen der finalen Basel-III-Standards und treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Mitte Mai 2024 hat die FINMA die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben betreffend Verhaltenspflichten nach FIDLEG / FIDLEV eröffnet. Im Kern möchte die FINMA damit Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis schaffen, um der uneinheitlichen Umsetzung der FIDLEG-Anforderungen durch die Beaufsichtigten entgegenzuwirken. Die Anhörung dauert noch bis am 15. Juli 2024.
Botschaft des Bundesrats vom 22. Mai 2024: Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) verabschiedet sowie weitere gezielte Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen, mit welchen die Weiterentwicklung internationaler Standards der FATF berücksichtigt werden soll.
Mit der Aufsichtsmitteilung vom 26. Juli 2024 informiert die FINMA über finanzmarktrechtliche Aspekte betreffend Stablecoin-Projekte sowie über die Auswirkungen, die solche Projekte auf die Beaufsichtigten haben. Sie zeigt dabei ihre Praxis betreffend Stablecoins auf, weist dabei auf erhöhte Risiken im Zusammenhang mit der Geldwäscherei und die damit verbundenen Rechts- und Reputationsrisiken hin und äussert sich zu Ausfallgarantien.
Am 12. Juni 2024 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 04/2024, in welcher sie auf die Problematik des Managements der operationellen Risiken von Fondsleitungen und Verwaltern von Kollektivvermögen aufmerksam macht. Sie schildert dabei die von ihr festgestellten Schwachstellen und Mängel und führt konkrete Massnahmen zu deren Behebung auf.
Greenwashing: Selbstregulierung für den Bundesrat ausreichend
Im April 2024 haben die AMAS, die SBVg und der SVV ihre Selbstregulierungen im Bereich der Nachhaltigkeit überarbeitet resp. erst erlassen. Dies hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen und im Hinblick auf das Ziel der Greenwashing-Prävention als ausreichend empfunden, so dass er auf eine weitere Regulierung auf der Verordnungsstufe vorerst verzichtete. Den Kern der aktualisierten Selbstregulierungen bildet die neue Definition des Nachhaltigkeitsbezugs.
Rundschreiben "Konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG"
Anfang September 2024 hat die FINMA die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben betreffend konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG eröffnet. Im Kern möchte die FINMA damit mehr Klarheit und Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der konsolidierten Aufsicht schaffen. Das Rundschreiben präzisiert den Umfang sowie den Inhalt der konsolidierten Aufsicht. Die Anhörung dauert noch bis am 1. November 2024.
Die Kommentierung beleuchtet die im Entscheid des Bundesgerichts 2C_729/2020 wesentlichen Aspekte, die zur Qualifikation einer unerlaubten Emissionshaustätigkeit als Gruppe führten. Im Zentrum des vorliegenden Urteils und auch der Kommentierung steht die Auslegung des Kriteriums des Primärmarkts.