iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Bank- und Kapitalmarktrecht > Gesetzgebung > Bund > Bankrecht > Umsetzung der finalen Basel-III-Standards

Umsetzung der finalen Basel-III-Standards

Umsetzung der finalen Basel-III-Standards

Gesetzgebung
Bankrecht
Aufsicht

Umsetzung der finalen Basel-III-Standards

Zwischen Ende 2017 und Anfang 2019 hat der Basler Ausschuss die finalen Basel-III-Standards veröffentlicht und damit die Reformen als Antwort auf die Finanzkrise von 2008 abgeschlossen. Die finalen Basel-III-Standards enthalten u.a. Regeln zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen, wobei risikoreiche Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Vereinheitlichte Messverfahren zur Berechnung der Kapitalanforderungen der Banken schaffen Transparenz und tragen weiter zur besseren Vergleichbarkeit der von den Banken publizierten Eigenmittelquoten bei. Diese Regelungen finden sich in der Schweiz hauptsächlich in der bundesrätlichen Eigenmittelverordnung.

Im Auftrag des Bundesrates hat die FINMA die technischen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Basel-III-Standards in diversen Bereichen erlassen:

  • Verordnung über das Handels- und das Bankenbuch und die anrechenbaren Eigenmittel der Banken und Wertpapierhäuser (HBEV-FINMA): Regelt u.a. die Anforderungen bei der Erstzuordnung und Umbuchung von Positionen zum Handels- und Bankenbuch, die Dokumentations-, Berichterstattungs- und Offenlegungspflichten in Bezug auf
  • ...
iusNet BR-KR 25.04.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.