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Bank- und Kapitalmarktrecht > Stichwortverzeichnis > wirtschaftlich berechtigte Person

wirtschaftlich berechtigte Person

Botschaft des Bundesrats vom 22. Mai 2024: Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung

Gesetzgebung
Geldwäscherei
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) verabschiedet sowie weitere gezielte Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen, mit welchen die Weiterentwicklung internationaler Standards der FATF berücksichtigt werden soll.

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Urteil des Handelsgerichts Zürich HG210122-O vom 3. Juli 2023

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil aus dem Jahr 2023 veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Vernehmlassungseröffnung: Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

Gesetzgebung
Bankrecht
Geldwäscherei
Ende August 2023 wurde das Vernehmlassungsverfahren betreffend Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) eröffnet. Die Vorlage zielt einerseits darauf ab, die Transparenz der juristischen Personen zu erhöhen und die Identifikation von deren wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern. Andererseits soll damit die Geldwäschereibekämpfung gestärkt und modernisiert werden. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 29. November 2023.
iusNet BR-KR 28.09.2023

Teilrevision der GwV-FINMA

Kommentierung
Geldwäscherei

«Präzisierung» des Schwellenwerts gemäss Art. 51a GwV-FINMA betreffend Geschäfte mit virtuellen Währungen

Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA sieht vor, den Schwellenwert von 1'000 Franken, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, für «miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats» zu berechnen. Diese «Klarstellung» sorgt aber für neue Probleme.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.06.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei
Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022