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FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2023

FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2023

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2023

Die am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden revidierten Regularien, nämlich das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, SR 961.01) und die Aufsichtsverordnung (AOV, SR 961.011), enthalten verschärfte Anforderungen an die Versicherungsvermittlung. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die FINMA am 21. August 2023 die Aufsichtsmitteilung 04/2023, in welcher sie zum einen aufzeigt, welche Schritte die Versicherungsvermittler bis zum Ende 2023 noch unternehmen müssen, und zum anderen die neuen Pflichten der Versicherungsvermittler ab dem 1. Januar 2024 beleuchtet.

1. Handlungsbedarf bis Ende 2023
Klärung der Unterstellungspflicht: Durch Versicherungsvermittler ist zunächst abzuklären, ob die geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als Versicherungsvermittlung gilt1.

Klärung des Vermittlungstypus: Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen klären, ob ihre Tätigkeit gebunden oder ungebunden ausgeübt wird. Neu besteht der Typenzwang von Versicherungsvermittlern. Namentlich bestehen...

iusNet BR-KR 28.09.2023

 

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