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DLT

Investitionen in kryptobasierte Vermögenswerte durch kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz: Herausforderungen und aktuelle Situation

Fachbeitrag
FinTech
Trotz der Rolle der Schweiz als globaler Kryptohub sind heute lediglich zwei Schweizer kollektive Kapitalanlagen in kryptobasierte Vermögenswerte investiert. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Fondsart und -struktur sich für die Aufsetzung eines Kryptofonds eignen und erläutert die Anforderungen an die mit der Verwaltung und Verwahrung betrauten Institute. Es werden die besonderen Risiken der neuen Anlageklasse beleuchtet und aufgezeigt, wie sich diese eindämmen lassen. Schliesslich wird dargelegt, weshalb sich Schweizer Kryptofonds noch nicht etablieren konnten.
Stephanie Walter
iusNet BR-KR 31.08.2023

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech
Das Lightning Netzwerk ist eine technische Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient, kostengünstig und mit technischer Finalität bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Das Netzwerk wird als eine der Schlüsselinfrastrukturen des heutigen Bitcoin Ökosystems betrachtet. Der erste Teil des Beitrags stellt eine Einführung in die Grundlagen und Funktionsweise von Lightning dar.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Höchstbetrag für kryptobasierte Vermögenswerte gemäss Art. 4sexies BankG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Die neue Bewilligungskategorie für Personen nach Art. 1b BankG kommt zwar ohne eigene Bezeichnung, aber mit zahlreichen Problemen. Als Minus zur Bankbewilligung konzipiert, unterscheidet sie sich von dieser auch qualitativ, indem sie neben dem Einlage- auch das Verwahrgeschäft erfasst. Dies zeigt sich etwa im scheinbar unschuldigen Art. 4sexies BankG: Wer nach Details sucht, der findet auch hier zahlreiche Teufel.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 22.12.2022

Teilrevision der GwV-FINMA

Kommentierung
Geldwäscherei

«Präzisierung» des Schwellenwerts gemäss Art. 51a GwV-FINMA betreffend Geschäfte mit virtuellen Währungen

Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA soll den Schwellenwert von 1'000 CHF, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, so präzisieren, dass er für miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats gilt, wobei «technische Vorkehrungen» sicherstellen sollen, dass er nicht überschritten wird. Ob dies zur erhofften Rechtssicherheit führen wird, ist jedoch ebenso zweifelhaft, wie die Teilrevision unbegründet scheint.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.06.2022