Zurverfügungstellen eigener Konten durch Money Mule als Geldwäscherei- oder Betrugshandlung
Zurverfügungstellen eigener Konten durch Money Mule als Geldwäscherei- oder Betrugshandlung
Zurverfügungstellen eigener Konten durch Money Mule als Geldwäscherei- oder Betrugshandlung
Sachverhalt:
Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, seiner Schwester zwischen Juli 2014 und November 2016 seine Privatkonten zur Verfügung gestellt zu haben. Auf diese Konten liess die Schwester vom Verein B (Beschwerdegegner 2) betrügerisch erlangte Gelder i.H.v. insgesamt CHF 58'400 überweisen. Vom deliktischen Ursprung der Gelder soll der Beschwerdeführer gewusst haben oder zumindest hätte wissen müssen. Der Beschwerdeführer oder dessen Ehefrau hoben diese Gelder von Konten ab und übergaben diese der Schwester. Weiter nahm der Beschwerdeführer von einer anderen Drittperson einen ebenfalls zum Nachteil des Vereins betrügerisch erwirkten Bargeldbetrag i.H.v. CHF 7'300 entgegen und übergab ihn der Schwester.
Der Beschwerdeführer wurde im August 2020 vom Bezirksgericht Bülach von Anklagevorwürfen der mehrfachen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug und der mehrfachen Geldwäscherei freigesprochen. Hingegen sprach das Obergericht des Kantons Zürich auf die Berufung des Vereins den Beschwerdeführer im November 2021 der mehrfachen Geldwäscherei für schuldig und verhängte eine bedingte Geldstrafe sowie Schadensersatz. Mit der Beschwerde beim...
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