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Betrug

Zurverfügungstellen eigener Konten durch Money Mule als Geldwäscherei- oder Betrugshandlung

Rechtsprechung
Geldwäscherei
In seinem Urteil 6B_565/2022 vom 11. September 2024 setzte sich das Bundesgericht mit dem Fall eines sog. Money Mule auseinander. Namentlich war unter anderem zu beurteilen, ob das Zurverfügungstellen der Konten an eine Drittperson und das Empfangen der darauf überwiesenen betrügerisch erlangten Gelder Geldwäschereihandlungen darstellen.
iusNet BR-KR 19.12.2024