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PostFinance AG vs FINMA: PostFinance muss ihre Eigenmittel erhöhen

PostFinance AG vs FINMA: PostFinance muss ihre Eigenmittel erhöhen

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PostFinance AG vs FINMA: PostFinance muss ihre Eigenmittel erhöhen

I. Sachverhalt

Im Juli 2021 verfügte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, dass die PostFinance zusätzliche Eigenmittel zu halten habe. Gegen diese Verfügung reichte die PostFinance Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, das die Beschwerde mit Urteil vom 30. März 2023 abgewiesen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die PostFinance hat dagegen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheit beim Bundesgericht erhoben hat.

Dem Urteil gehen mehrere Gerichtsverfahren zwischen der FINMA und der PostFinance voraus. Ausgangslage war die Verfügung der FINMA vom Juli 2016, dass die PostFinance zusätzliche Eigenmittel zu halten habe, wobei sich die FINMA und die PostFinance betreffend die methodisch korrekte Messung von Zinsrisiken und deren Unterlegung mit Eigenmitteln uneinig waren. Im ersten Fall obsiegte die PostFinance vor Bundesgericht, indem sie geltend machen konnte, dass die ursprüngliche Verfügung der FINMA vom Juli 2016 ein "Geschäft von grosser Tragweite" gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b FINMAG ist, das vom Verwaltungsrat der FINMA anstatt von der Geschäftsleitung der FINMA hätte erlassen werden müssen (BGer 2C_387/2018 vom 18....

iusNet BR-KR 29.06.2023

 

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