In einem Beschwerdeverfahren gegen eine an die PostFinance adressierte Verfügung der FINMA, hatte sich das Bundesverwaltungsgericht u.a. mit Fragen des Zinsänderungsrisikos und dem Halten von zusätzlichen Eigenmitteln bei Banken zu beschäftigen. Im Entscheid vom 30. März 2023 wies es die Beschwerde der PostFinance ab. PostFinance hat dagegen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhoben.