iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Bank- und Kapitalmarktrecht > Produkt Quelle > iusNet BR-KR 22.12.2022

iusNet BR-KR 22.12.2022

iusNet BR-KR 22.12.2022

Bundesrat veröffentlicht Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018

Gesetzgebung
Bankrecht
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Am 1. Januar 2019 ist die sogenannte "Fintech-Bewilligung" in Kraft getreten. Ihre Grundlage hat diese "Ausnahme"-Bewilligung im Innovationsförderungsartikel (Art. 1b) des Bankengesetzes. Drei Jahre nach Inkrafttreten hatte der Bundesrat insbesondere diesen Artikel zu überprüfen. In dem am 16. Dezember 2022 veröffentlichten Bericht legt der Bundesrat über diese Überprüfung Rechenschaft ab.
iusNet BR-KR 22.12.2022

FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken"

Gesetzgebung
Bankrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Mit dem totalrevidierten Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken" trägt die FINMA den technologischen Entwicklungen Rechnung und spezifiziert ihre Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit Risiken, die sich im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien oder mit kritischen Daten ergeben. Weiter werden die Prinzipien zur operationellen Resilienz, die im März 2021 vom Basler Ausschuss publiziert wurden, ins Rundschreiben aufgenommen.
iusNet BR-KR 22.12.2022

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech
Das Lightning Netzwerk ist eine technische Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient, kostengünstig und mit technischer Finalität bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Das Netzwerk wird als eine der Schlüsselinfrastrukturen des heutigen Bitcoin Ökosystems betrachtet. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der rechtlichen Qualifikation des zur Anwendung gelangenden Tokens und der Frage, inwieweit die Teilnahme am Lightning Netzwerk als Node-Betreiber in den Anwendungsbereich von GwG, FinfraG und BankG fällt.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Das Bitcoin Lightning Netzwerk – Einführung und rechtliche Einordnung von LNBTC und der Teilnahme am Netzwerk

Fachbeitrag
FinTech
Das Lightning Netzwerk ist eine technische Skalierungslösung für die Bitcoin Blockchain. Es bietet die Möglichkeit, effizient, kostengünstig und mit technischer Finalität bitcoins in Form von Lightning bitcoins zu übertragen. Das Netzwerk wird als eine der Schlüsselinfrastrukturen des heutigen Bitcoin Ökosystems betrachtet. Der erste Teil des Beitrags stellt eine Einführung in die Grundlagen und Funktionsweise von Lightning dar.
Fabio Andreotti
iusNet BR-KR 22.12.2022

Höchstbetrag für kryptobasierte Vermögenswerte gemäss Art. 4sexies BankG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Die neue Bewilligungskategorie für Personen nach Art. 1b BankG kommt zwar ohne eigene Bezeichnung, aber mit zahlreichen Problemen. Als Minus zur Bankbewilligung konzipiert, unterscheidet sie sich von dieser auch qualitativ, indem sie neben dem Einlage- auch das Verwahrgeschäft erfasst. Dies zeigt sich etwa im scheinbar unschuldigen Art. 4sexies BankG: Wer nach Details sucht, der findet auch hier zahlreiche Teufel.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 22.12.2022

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange tritt 2024 in Kraft

Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung setzt die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich um und konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden. Die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 22.12.2022

Anforderungen an eine Verzichtserklärung im Rahmen eines Enforcementverfahrens gegen natürliche Personen

Rechtsprechung
Aufsicht
Bei einem durch die FINMA beaufsichtigten Institut stellte die FINMA schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest. Gegen die mutmasslich dafür verantwortliche Person eröffnete die FINMA ein Enforcementvefahren, woraufhin die Person auf eigene Initiative eine Verzichtserklärung einreichte. In dieser erklärte die Person, künftig keine durch die FINMA beaufsichtigte Tätigkeit mehr aufzunehmen und dass diese Erklärung bedingungslos erfolgte. In der Folge schrieb die FINMA das eröffnete Enforcementverfahren ab.
iusNet BR-KR 22.12.2022