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FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2023

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

Aktionsplan für Versicherungsvermittler

Ab 1. Januar 2024 gelten im Bereich der Versicherungsvermittlung verschärfte Anforderungen. Am 21. August 2023 veröffentlichte die FINMA eine Aufsichtsmitteilung, in welcher sie die notwendigen durch Versicherungsvermittler bis Jahresende vorzunehmenden Schritte beleuchtet und die neuen Pflichten skizziert.
iusNet BR-KR 28.09.2023

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