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iusNet BR-KR 1/2024

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Gerne möchten wir Sie auf unsere nächste Ausgabe aufmerksam machen.

Am 1. März 2024 werden das revidierte KAG sowie die angepasste KKV in Kraft treten, womit unter anderem per 1. die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen werden. Andrea Huber geht in ihrem Fachbeitrag auf die Sondervorschriften für den L-QIF, die wesentlichen materiellen Änderungen gegenüber dem KKV-Vernehmlassungsentwurf sowie zu den Unterschieden von L-QIF und RAIF ein.
Die Rubrik Gesetzgebung informiert sie über das geplante Rundschreiben der FINMA «Naturbezogene Finanzrisiken», dessen Anhörung am 1. Februar startete; mit dem neuen Rundschreiben soll die Aufsichtspraxis der FINMA zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken durch Banken und Versicherer konkretisiert werden. 

Weiter befasst sich die Rubrik Gesetzgebung mit Swiss Climate Scores, deren Aktualisierung der Bundesrat im Dezember 2023 beschlossen hat. In den aktualisierten Swiss Climate Scores wurden diverse Klärungen vorgenommen, um die Umsetzung für die Branche zu erleichtern und die Verständlichkeit für die Anleger zu erhöhen. 

Darüber hinaus wird in der Rubrik Gesetzgebung die am 20. Dezember 2023 veröffentlichte FINMA-Aufsichtsmitteilung zu Staking beleuchtet. Dabei werden unter anderem der Begriff, die verschiedenen Arten von Staking-Dienstleistungen, die damit verbundenen Risiken sowie die regulatorische Behandlung und die Rechtsfolgen zusammenfassend dargestellt.

In der Rubrik Rechtsprechung wird das Urteil des Bundesgerichts 4A_350/2023 vom 21. November 2023 vorgestellt, das einen Rechtsstreit zwischen einer Vermögensverwalterin und ihrer Kundin, einer Stiftung in Liquidation, betrifft. Letztere warf der Vermögensverwalterin vor, sie durch unnötige Kosten bei Anlagen und einbehaltene Retrozessionen geschädigt zu haben. Da die Verwaltungsräte der Vermögensverwalterin zugleich auch als Stiftungsräte bei der Beschwerdegegnerin fungierten, stellte sich die Frage der Wissenszurechnung und einer möglichen Genehmigung der Investitionen durch die Beschwerdegegnerin. Dabei war unter anderem der Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Beschwerdegegnerin betreffend Retrozessionen zu beurteilen. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ksenia Wess & Charlotte Rüegg
Redaktion iusNet Bank- und Kapitalmarktrecht

 

 

Rechtsprechung

 

Bankrecht

Bankrecht

Bankrecht

4A_350/2023

Bundesgericht

Bundesgericht
Bundesgericht, Urteil 4A_350/2023 vom 21. November 2023
Beschwerde gegen das Teilurteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Mai 2023 (HG190111-O)
Das Urteil des Bundesgerichts 4A_350/2023 vom 21. November 2023 betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Vermögensverwalterin (Beschwerdeführerin) und einer Stiftung in Liquidation (Beschwerdegegnerin). Die Beschwerdegegnerin wirft der Vermögensverwalterin vor, sie durch unnötige Kosten bei Anlagen und einbehaltene Retrozessionen geschädigt zu haben. Da die Verwaltungsräte der Vermögensverwalterin zugleich auch als Stiftungsräte bei der Beschwerdegegnerin fungierten, stellte sich die Frage der Wissenszurechnung und einer möglichen Genehmigung der Investitionen durch die Beschwerdegegnerin. Zu beurteilen war des Weiteren der Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Beschwerdegegnerin betreffend Retrozessionen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts betreffend den Auskunftsanspruch und wies die Beschwerde ab.

 

Gesetzgebung

 

Kapitalmarktrecht

Corporate Governance

Corporate Governance
Bund
FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung
Am 1. Februar 2024 hat die FINMA eine Anhörung zu einem neuen Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» gestartet, die bis zum 31. März 2024 dauert. Im Rundschreiben konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken, wobei der Schwerpunkt in den Bereichen Risikomanagement und Corporate Governance liegt. Adressaten des Rundschreibens sind Banken und Versicherungsunternehmen, wobei das Rundschreiben zum einen sektorenübergreifende Anforderungen und zum anderen spezifische Vorgaben für Banken und Versicherer enthält. Im Fokus steht dabei die Integration von naturbezogenen Finanzrisiken in das Kredit-, Markt-, Liquiditätsrisikomanagement sowie das Management der operationellen und Reputationsrisiken.

 

Kapitalmarktrecht

Corporate Governance

Corporate Governance
Bund
Swiss Climate Scores Update
An seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Aktualisierung der Swiss Climate Scores beschlossen. Diese wurden im Jahr 2022 mit dem Ziel eingeführt, die Treibhausgasemissionen der Schweiz und ihres Finanzmarktes bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Bei den Swiss Climate Scores als Best Practice betreffend die Klima-Transparenz handelt es sich um Indikatoren, die den Ist-Zustand von Finanzprodukten und Portfolien aufzeigen und zugleich darstellen, wo sie sich im Hinblick auf das Ziel des Pariser Übereinkommens situieren. Mit der Aktualisierung vom Dezember 2023 wurden diverse Klärungen vorgenommen, um die Umsetzung für die Branche zu erleichtern und die Verständlichkeit für die Anleger zu erhöhen. Die aktuellen Swiss Climate Scores sollen durch die Finanzinstitute bis zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden.

 

Bankrecht

Bankrecht

Bankrecht
Bund
"Staking" – FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zu Staking
Der Artikel fasst die am 20. Dezember 2023 veröffentlichte FINMA-Aufsichtsmitteilung zu Staking zusammen. Dabei wird zunächst kurz auf den Begriff, die verschiedenen Arten von Staking-Dienstleistungen und die Risiken eingegangen bevor die regulatorische Behandlung und die Rechtsfolgen zusammenfassend dargelegt werden. Je nach Qualifikation der Staking-Dienstleistung ist es möglich, dass die gestakten kryptobasierten Vermögenswerte in einem Insolvenzszenario des Verwahrers keinen Schutz geniessen.

 

Kommentierung

 

Kapitalmarktrecht

Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Bund
Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024
Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 beschlossen, das revidierte KAG sowie die angepasste KKV per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden in Art. 118a ff. KAG sowie Art. 126 ff. KKV die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen, wobei die in der KKV enthaltenen Vorschriften mit einigen Ausnahmen auch für den L-QIF gelten. Nachfolgend soll auf die Sondervorschriften für den L-QIF, die wesentlichen materiellen Änderungen gegenüber dem KKV-Vernehmlassungsentwurf sowie zu den Unterschieden von L-QIF und dem Luxembourg Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) eingegangen werden.