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iusNet BR-KR 1/2024

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Gerne möchten wir Sie auf unsere nächste Ausgabe aufmerksam machen.

Am 1. März 2024 werden das revidierte KAG sowie die angepasste KKV in Kraft treten, womit unter anderem per 1. die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen werden. Andrea Huber geht in ihrem Fachbeitrag auf die Sondervorschriften für den L-QIF, die wesentlichen materiellen Änderungen gegenüber dem KKV-Vernehmlassungsentwurf sowie zu den Unterschieden von L-QIF und RAIF ein.
Die Rubrik Gesetzgebung informiert sie über das geplante Rundschreiben der FINMA «Naturbezogene Finanzrisiken», dessen Anhörung am 1. Februar startete; mit dem neuen Rundschreiben soll die Aufsichtspraxis der FINMA zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken durch Banken und Versicherer konkretisiert werden. 

 

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