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Bankrecht

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Das neue Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken"

Fachbeitrag
Bankrecht
Das Management operationeller Risiken ist zentral im Risikomanagement von Banken. Nun hat die FINMA das zugehörige Rundschreiben revidiert. Dies bringt weitgehende Änderungen im Bereich IKT-Risiken und kritische Daten mit sich. Neu adressiert es auch das Thema der operationellen Resilienz. Das Kleinbankenregime wird ausgebaut und differenziert.
Lukas Brügger
iusnet BR-KR 23.02.2023

Bundesrat veröffentlicht Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018

Gesetzgebung
Bankrecht
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat seinen Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018 verabschiedet - de facto ein Rechenschaftsbericht über die in Artikel 1b (Innovationsförderung) im Bankengesetz verankerte "Fintech-Bewilligung".
iusnet BR-KR 22.12.2022

FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken"

Gesetzgebung
Bankrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Mit Medienmitteilung vom 13. Dezember 2022 veröffentlicht die FINMA das Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken", das einer Totalrevision unterzogen wurde. Hauptauslöser der Totalrevision waren technologische wie auch verschiedene internationale Entwicklungen, u.a. die revidierten Prinzipien des Basler Ausschusses zur operationellen Resilienz, die neu in das Rundschreiben aufgenommen werden.
iusnet BR-KR 22.12.2022

Auswirkungen der PSD2-Regulierung auf die europäische Finanzindustrie unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten «Open Banking APIs»

Auswirkungen der PSD2-Regulierung auf die europäische Finanzindustrie unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten «Open Banking APIs»
Kapitalmarktrecht | Europäische Union | API | Finanzwirtschaft

Rechtliche Unschärfen bei Zins-Swaps im Lichte der Negativzinsen und der Ablösung des LIBOR

Kommentierung
Bankrecht
Zins
Das Handelsgericht Zürich befasst sich in einem diesen Sommer ergangenen Urteil im Zusammenhang mit Zins-Swap-Geschäften u.a. mit den Fragen inwiefern es zulässig war (i) die Zinszahlungspflicht in einem Negativzinsumfeld umzudrehen und (ii) den SARON als alternativen Referenzzinssatz nach Wegfall des CHF LIBOR zu verwenden.
Marvin Finger
iusnet BR-KR 24.11.2022

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