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KKV

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Die KKV soll infolge der geplanten Einführung von L-QIF im schweizerischen Rechtssystem angepasst werden; allerdings stehen nicht alle vorgesehenen Anpassungen in einem Konnex zu L-QIF. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf ETF sind Gegenstand dieser Kommentierung, in welcher auch die Hintergründe von ETF beleuchtet werden sollen.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022