Im Dezember 2021 beschlossen die Eidgenössischen Räte, das Kollektivanlagengesetz zu ändern und damit den L-QIF einzuführen. Bei einem L-QIF handelt es sich um eine kollektive Kapitalanlage, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern offensteht, die nach den für L-QIF vorgesehenen Vorschriften verwaltet wird und die weder einer Bewilligung noch einer Genehmigung der FINMA bedarf und auch nicht von der FINMA beaufsichtigt wird. Am 23. September 2022 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung eröffnet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden zum einen Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen; zum anderen wird die Revision der KKV zum Anlass genommen, diese sowie weitere Verordnungen, insbesondere die Finanzinstitutsverordnung, in verschiedenen anderen Aspekten anzupassen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.