Der Fachbeitrag gibt den Lesern einen Überblick über die Ausgestaltungsmöglichkeiten von AIF in Liechtenstein und zeigt dabei aufsichtsrechtliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur schweizerischen Nachbarrechtsordnung auf.
Nachfolgend soll ein Überblick über die Besonderheiten des Limited Qualified Investor Fund L-QIF gegeben werden. Der L-QIF soll dazu beitragen, dass die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz erhöht wird. Dieser neue Fondstyp steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen und bedarf keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA.
Aktuell verfügen lediglich zwei Schweizer Kryptofonds über eine Genehmigung der FINMA. Der vorliegende Beitrag fasst den derzeitigen rechtlichen Rahmen in der Schweiz zusammen und zeigt die Herausforderungen bezüglich Investitionen in kryptobasierte Vermögenswerte durch kollektive Kapitalanlagen auf.