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FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung

Gesetzgebung
Corporate Governance

FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung

Am 1. Februar 2024 hat die FINMA eine Anhörung zu einem neuen Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» gestartet, die bis zum 31. März 2024 dauert. Das Rundschreiben konkretisiert die Aufsichtspraxis der FINMA zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken durch Banken und Versicherer; der Schwerpunkt dabei liegt in den Bereichen Risikomanagement und Corporate Governance.
iusNet BR-KR 29.02.2024

"Staking" – FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zu Staking

Gesetzgebung
Bankrecht

"Staking" – FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zu Staking

Kurz vor Weihnachten hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2023 zu Staking publiziert. Darin erläutert sie die finanzmarktrechtliche Einordung der Staking-Dienstleistungen für Kunden. Thematisiert werden insbesondere die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse im Konkurs des Verwahrers, die bankenrechtlichen Bewilligungspflichten und die Kapitalanforderungen bei bewilligten Instituten.
iusNet BR-KR 29.02.2024

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht

SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert

Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
iusNet BR-KR 28.03.2024

Anpassung des Reglements der Meldestelle

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Anpassung des Reglements der Meldestelle

Das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG wird in Bezug auf die Meldepflicht Internationaler Anleihen angepasst. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich noch Emissionen von Internationalen Anleihen ohne Bezug zur Schweiz. Die Anpassung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.
iusNet BR-KR 25.04.2024

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