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Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)

Am 9. Mai 2022 hat die Anhörung zur Teilrevision der FinfraV-FINMA begonnen. Inhaltlich zielt die Anpassung darauf ab, den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen zu präzisieren sowie den Katalog abrechnungspflichtiger Derivate zu aktualisieren. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2022.
iusNet BR-KR 25.05.2022

Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens

Fachbeitrag
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Finanzmarktrechtliche Aspekte von Non-Fungible Tokens

Non-Fungible Tokens (NFTs) erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und Verbreitung. NFTs sind rechtlich bislang kaum erfasst, weshalb viele Fragen offen sind. Der vorliegende Beitrag bietet eine übersichtliche Einführung zu NFTs und beleuchtet diese aus finanzmarktrechtlicher Warte.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 31.03.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Revision des Geldwäschereigesetzes

Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Fachbeitrag

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Das gestaffelt am 1. Februar und 1. August 2021 in Kraft getretene, neue DLT-Gesetz schafft den wertpapier- und aufsichtsrechtlichen Rahmen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Eine spezifische Haftungsnorm für sachgerechte Information betrifft den Anbieter eines Wertrechte­registers. Das Auftreten weiterer Haftungskonstellationen bedarf aber ebenso einer genaueren, in diesem Beitrag vorgenommenen Beurteilung.
SJZ-RSJ 14/2021 | S. 679

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Die Anlageberatung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Fachbeitrag

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht | Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Im Fokus dieses Berichtszeitraums standen der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), die Unternehmensnachfolge sowie die Reform des Handelsregisterrechts.
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1015

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Fachbeitrag

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Der Aufsatz geht folgenden Fragen nach: Inwiefern kann sich das beklagte Verwaltungsratsmitglied bei einem aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozess zu seiner Entlastung darauf berufen, dass die fehlerhafte Jahresrechnung, die Anlass für den Prozess gegeben hat, von der Revisionsstelle geprüft und gutgeheissen worden sei? Welche Wirkung entfaltet ein solcher Revisionsbefund auf die Haftung des Mitglieds? Unter welchem haftpflichtrechtlichen Titel wird das Mitglied mit diesem Einwand gegebenenfalls gehört?
SJZ-RSJ 2/2021 | S. 67

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Fachbeitrag

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Die mit der Aktienrechtsrevision revidierten Bestimmungen im Bereich der Generalversammlung werden zu einer verbesserten Diskussion und Willensbildung unter den Aktionären, zu einer höheren Präsenz der Teilnehmer, zu einer effizienteren sowie unkomplizierteren Durchführung der General- bzw. Universalversammlung und damit zur Verbesserung der Corporate Governance und zu mehr Effizienz seitens der Gesellschaften führen. Sie bedeuten zwar eine komplexere Gesetzgebung, jedoch lässt das revidierte Aktienrecht eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse einer Gesellschaft und deren Aktionariat zu. Die Abhandlung zeigt die gesetzlichen Anpassungen, die neu zur Verfügung stehenden Instrumente und den Handlungsspielraum, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 7

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