Vor dem Hintergrund der finalen Basel III Standards passen der Bundesrat die Eigenmittelverordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Ausführungsbestimmungen bezüglich Eigenmittelanforderungen für Banken an.
Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
Vor dem Hintergrund der Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und der zugehörigen Verordnung des Bundesrats über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV) schlägt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die punktuelle Anpassung der Verordnung über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) vor. Die Kernpunkte dieser Teilrevision werden im Beitrag kurz beleuchtet.
Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland
Während heute unzählige Sanktionen gegen Russland in Kraft sind, hat das Bundesgericht Anfang Februar 2022 eine Beschwerde des russischen Oligarchen Viktor Vekselberg gutgeheissen. Im Entscheid geht es darum, ob die PostFinance AG die Geschäftsbeziehung mit Viktor Vekselberg aufgrund übermässigen Aufwands infolge von im April 2018 verhängten Sanktionen gegen Russland kündigen durfte.
Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only
Im Oktober 2021 bejahte das Handelsgericht des Kantons Zürich die zivilrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only. Die Kommentierung geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux
Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)1 sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)2 samt Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Erlasse sind Teil der neuen Finanzmarktarchitektur3 und haben zum Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken sowie den Kundenschutz zu verbessern. Es gelten Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren. Das FIDLEG statuiert Verhaltensregeln, welche die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen (Art. 7 ff. FIDLEG).
Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz
Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
Leistungsverweigerungsrecht Schweizer Banken wegen drohenden Strafzahlungen und möglichem Ausschluss aus dem US-Finanzmarkt
Viktor Vekselberg vs Bank Julius Bär: Das Bundesgericht bestätigt ein vertraglich ausbedingtes Verweigerungsrecht, Transaktionen auszuführen, die gegen ausländische Sanktionsbestimmungen verstossen.
Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.