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Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)

Gesetzgebung
Bankrecht

Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)

Vor dem Hintergrund der Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und der zugehörigen Verordnung des Bundesrats über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV) schlägt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die punktuelle Anpassung der Verordnung über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) vor. Die Kernpunkte dieser Teilrevision werden im Beitrag kurz beleuchtet.
iusNet BR-KR 25.05.2022

Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland

Rechtsprechung
Bankrecht
Aufsicht

Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland

Während heute unzählige Sanktionen gegen Russland in Kraft sind, hat das Bundesgericht Anfang Februar 2022 eine Beschwerde des russischen Oligarchen Viktor Vekselberg gutgeheissen. Im Entscheid geht es darum, ob die PostFinance AG die Geschäftsbeziehung mit Viktor Vekselberg aufgrund übermässigen Aufwands infolge von im April 2018 verhängten Sanktionen gegen Russland kündigen durfte.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Kommentierung
Bankrecht

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Im Oktober 2021 bejahte das Handelsgericht des Kantons Zürich die zivilrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only. Die Kommentierung geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Jan Heller
iusNet BR-KR 31.03.2022

Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarkt­recht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux

Fachbeitrag

Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarkt­recht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux

Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)1 sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)2 samt Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Erlasse sind Teil der neuen Finanzmarktarchitektur3 und haben zum Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken sowie den Kundenschutz zu verbessern. Es gelten Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren. Das FIDLEG ­statuiert Verhaltensregeln, welche die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen (Art. 7 ff. FIDLEG).
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 19

Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Aufsicht
Finanzdienstleistungen

Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz

Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
iusNet BR-KR 23.12.2021

Leistungsverweigerungsrecht Schweizer Banken wegen drohenden Strafzahlungen und möglichem Ausschluss aus dem US-Finanzmarkt

Kommentierung
Aufsicht

Leistungsverweigerungsrecht Schweizer Banken wegen drohenden Strafzahlungen und möglichem Ausschluss aus dem US-Finanzmarkt

Viktor Vekselberg vs Bank Julius Bär: Das Bundesgericht bestätigt ein vertraglich ausbedingtes Verweigerungsrecht, Transaktionen auszuführen, die gegen ausländische Sanktionsbestimmungen verstossen.
Tanja Schmid
iusNet BR-KR 23.12.2021

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Gesetzgebung
Zins
Privatrecht

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.
iusNet BR-KR 28.10.2021

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