In seinem Urteil B-664/2020 vom 4. Juli 2022 setzte sich das Bundesverwaltungsgericht mit diversen Fragen rund um die Ausnützung von Insiderinformationen sowie weiteren möglichen Verletzungen des Aufsichtsrechts auseinander. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Fragen des Zusammenspiels der aufsichts- und strafrechtlichen Verfahren, die Qualifikation einer Information als Insiderinformation, Verstösse gegen interne Bankweisungen sowie gegen Vorgaben der Selbstregulierung betreffend Eigengeschäfte durch Finanzanalysten, Fragen der Gewähr sowie aufsichtsrechtliche Sanktionen, wie Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie die Einziehung des Gewinns.