Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF
Die KKV soll infolge der geplanten Einführung von L-QIF im schweizerischen Rechtssystem angepasst werden; allerdings stehen nicht alle vorgesehenen Anpassungen in einem Konnex zu L-QIF. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf ETF sind Gegenstand dieser Kommentierung, in welcher auch die Hintergründe von ETF beleuchtet werden sollen.
Ausgewählte Unterschiede des straf- und aufsichtsrechtlichen Insiderverbotes
Während z.B. Devisenhandel in der Schweiz insiderstrafrechtlich stets irrelevant ist, kann dieser vom aufsichtsrechtlichen Insiderverbot erfasst sein. Dieses einfache Beispiel soll zeigen, dass ein kurzer Exkurs zu den Unterschieden des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes angebracht ist. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.
Rechtliche Unschärfen bei Zins-Swaps im Lichte der Negativzinsen und der Ablösung des LIBOR
Das Handelsgericht Zürich befasst sich in einem diesen Sommer ergangenen Urteil im Zusammenhang mit Zins-Swap-Geschäften u.a. mit den Fragen inwiefern es zulässig war (i) die Zinszahlungspflicht in einem Negativzinsumfeld umzudrehen und (ii) den SARON als alternativen Referenzzinssatz nach Wegfall des CHF LIBOR zu verwenden.
BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?
Die Bank erfährt 2006, dass gegen einen ihrer Kunden eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei läuft. Compliance tätigt damals Abklärungen, ohne diese zu dokumentieren. Erst 2008 erkennt die Bank infolge eines Auskunftsersuchens die betrügerische Struktur der Transaktionen. Haftet sie nach Art. 41 Abs 1 OR wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?
Was auf den ersten Blick als geldtheoretisches Oxymoron erscheint, hat Swiss Banking in einem kürzlich erschienenen Whitepaper vorgestellt: einen – gedankenexperimentellen – «Buchgeld-Token» (BGT). Der Beitrag analysiert das BGT-Whitepaper – soweit in diesem Stadium bereits möglich – in rechtlicher Hinsicht.
Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle
Am 31. Dezember 2022 lief für Vermögensverwalter und Trustees die Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG ab. Der Beitrag von Daniel S. Weber zeigt einerseits auf, welche Geschäftsmodelle zu keiner bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungs- und Trusteetätigkeit führen. Andererseits werden die aufsichts- und strafrechtlichen Konsequenzen erläutert, welche bei einer unerlaubten Tätigkeit drohen.
Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?
Der Bundesrat legte in seinem Bericht von Ende letzten Jahres zur 2019 eingeführten FinTech-Bewilligung drei Stossrichtungen zu deren Weiterentwicklung fest. Vorliegend werden diese den in Lehre und Praxis geäusserten wesentlichen Kritikpunkten an der bestehenden Regelung gegenübergestellt. Darauf basierend wird analysiert, inwiefern die vorgeschlagene Weiterentwicklung geeignet erscheint, die Innovation im Finanzmarkt zu fördern und die Bedürfnisse der Branche zu erfüllen.
Das Bankgeheimnis als strafrechtliche Hürde im zivilprozessualen Beweisverfahren
Im Zivilprozess sind Anwältinnen und Anwälte mit zahlreichen Vorschriften und Regelungen konfrontiert. Die Sorgfaltspflicht steht dabei im Mittelpunkt. Falsche Strategien oder Vernachlässigung von Beweismitteln können zu schwerwiegenden Folgen führen. Das Bundesgericht erläutert in einem aktuellen Urteil das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen bei unsorgfältiger Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit.
Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024
Nachfolgend soll ein Überblick über die Besonderheiten des Limited Qualified Investor Fund L-QIF gegeben werden. Der L-QIF soll dazu beitragen, dass die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz erhöht wird. Dieser neue Fondstyp steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen und bedarf keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA.
Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung
Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.