Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
Am 9. Mai 2022 hat die Anhörung zur Teilrevision der FinfraV-FINMA begonnen. Inhaltlich zielt die Anpassung darauf ab, den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen zu präzisieren sowie den Katalog abrechnungspflichtiger Derivate zu aktualisieren. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2022.
Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2023 die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR konkretisieren.
Vom 30. März 2022 bis zum 7. Juli 2022 war der Entwurf der Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen Gegenstand der Vernehmlassung. An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat diese verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Am 23. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2023 veröffentlicht. Diese richtet sich an Banken und Versicherungsunternehmen und verfolgt das Ziel, deren Bewusstsein für klimabezogene Risiken zu stärken. In der Aufsichtsmitteilung schildert die FINMA ihre konkreten Erwartungen betreffend den Umgang mit Klimarisiken durch die Institute.
Am 30. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 02/2023 veröffentlicht, in welcher sie über den Stand des Bewilligungsprozesses der Vermögensverwalter und Trustees, die seit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 bewilligungspflichtig wurden, informiert.
BX Swiss: Revision der Bestimmungen zur Ad hoc‐Publizität und zu den Regelmeldepflichten
Mit Wirkung ab 1. Mai 2023 hat die BX Swiss ihre Regularien revidiert. Der Fokus liegt auf Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität und zu den Regelmeldepflichten; namentlich werden die Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität zusätzlich in einer neuen Weisung konkretisiert.
Das Kotierungsreglement der SIX wurde durch das Regulatory Board im Bereich der Offenlegung von Management-Transaktionen und der Ad hoc-Publizität revidiert. Die neuen Regelungen gelten ab dem am 1. Februar 2024.
Änderung des FinfraG: Strafbestimmung betreffend unwahre oder unvollständige Angaben in öffentlichen Kaufangeboten
Per 1. Februar 2024 soll eine neue Regelung im Übernahmerecht des FinfraG in Kraft treten: Namentlich sollen unwahre oder unvollständige Angaben im Angebotsprospekt strafrechtlich sanktioniert werden.
SIX veröffentlicht Richtlinie betr. Krypto-Assets als Basiswert
Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
Das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG wird in Bezug auf die Meldepflicht Internationaler Anleihen angepasst. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich noch Emissionen von Internationalen Anleihen ohne Bezug zur Schweiz. Die Anpassung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.