Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA soll den Schwellenwert von 1'000 CHF, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, so präzisieren, dass er für miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats gilt, wobei «technische Vorkehrungen» sicherstellen sollen, dass er nicht überschritten wird. Ob dies zur erhofften Rechtssicherheit führen wird, ist jedoch ebenso zweifelhaft, wie die Teilrevision unbegründet scheint.