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kollektive Kapitalanlagen

Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 beschlossen, das revidierte KAG sowie die angepasste KKV per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden in Art. 118a ff. KAG sowie Art. 126 ff. KKV die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen, wobei die in der KKV enthaltenen Vorschriften mit einigen Ausnahmen auch für den L-QIF gelten. Nachfolgend soll auf die Sondervorschriften für den L-QIF, die wesentlichen materiellen Änderungen gegenüber dem KKV-Vernehmlassungsentwurf sowie zu den Unterschieden von L-QIF und dem Luxembourg Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) eingegangen werden.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.02.2024

Investitionen in kryptobasierte Vermögenswerte durch kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz: Herausforderungen und aktuelle Situation

Fachbeitrag
FinTech
Trotz der Rolle der Schweiz als globaler Kryptohub sind heute lediglich zwei Schweizer kollektive Kapitalanlagen in kryptobasierte Vermögenswerte investiert. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Fondsart und -struktur sich für die Aufsetzung eines Kryptofonds eignen und erläutert die Anforderungen an die mit der Verwaltung und Verwahrung betrauten Institute. Es werden die besonderen Risiken der neuen Anlageklasse beleuchtet und aufgezeigt, wie sich diese eindämmen lassen. Schliesslich wird dargelegt, weshalb sich Schweizer Kryptofonds noch nicht etablieren konnten.
Stephanie Walter
iusNet BR-KR 31.08.2023