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Fondsprodukte

Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Nachfolgend soll ein Überblick über die Besonderheiten des Limited Qualified Investor Fund L-QIF gegeben werden. Der L-QIF soll dazu beitragen, dass die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz erhöht wird. Dieser neue Fondstyp steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen und bedarf keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.02.2024

Der L-QIF – liberaler Lichtblick oder falsche Hoffnung?

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Mit dem L-QIF soll im Bereich der alternativen Anlagen für professionelle Investoren die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fondsstandorts gestärkt werden. Namentlich soll eine flexible Kapitalanlage erschaffen werden, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit schneller und günstiger aufgesetzt werden kann.
Damian Sieradzki
iusNet BR-KR 28.10.2021

L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Fondskategorie

Mit der Regelung eines neuartigen Fondsprodukts im KAG, dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), welcher weder einer Genehmigungs- noch einer Bewilligungspflicht durch die FINMA unterliegt und auch von dieser nicht beaufsichtigt wird, soll die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz gesteigert werden.
iusNet BR-KR 28.10.2021