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Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-664/2020 vom 4. Juli 2022
In seinem Urteil B-664/2020 vom 4. Juli 2022 setzte sich das Bundesverwaltungsgericht mit diversen Fragen rund um die Ausnützung von Insiderinformationen sowie weiteren möglichen Verletzungen des Aufsichtsrechts auseinander. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Fragen des Zusammenspiels der aufsichts- und strafrechtlichen Verfahren, die Qualifikation einer Information als Insiderinformation, Verstösse gegen interne Bankweisungen sowie gegen Vorgaben der Selbstregulierung betreffend Eigengeschäfte durch Finanzanalysten, Fragen der Gewähr sowie aufsichtsrechtliche Sanktionen, wie Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie die Einziehung des Gewinns.
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Vertragsrecht
Risikoreiche Vermögensverwaltung - vertragliche Haftungsansprüche gegen Vermögensverwalter
Nach mehreren risikoreichen Investitionen, die zu Verlusten geführt haben, wird einem Vermögensverwalter vorgeworfen, dass die fraglichen Investitionen nicht mit der Anlagepolitik des Kunden vereinbar waren und der Vermögensverwalter deshalb seine Pflichten verletzt habe (insbesondere die Pflicht zur Erstellung eines Risikoprofils). Das Bundesgericht geht in diesem Entscheid auf die Pflichten des Vermögensverwalters ein und die Bedingungen, die es erlauben, die vertragliche Haftung des Vermögensverwalters in Frage zu stellen.
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Privatrechtliche Natur von SRO-Reglementen? Anzeichen für eine Praxisänderung
Im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 hatte das Bundesgericht die Rechtsnatur des Reglements einer Selbstregulierungsorganisation zu beurteilen (SRO-Reglement); SRO-Reglemente sind nach seiner ständigen Rechtsprechung als privatautonome Vereinbarung zu qualifizieren. Das vorliegende Urteil lässt für die Zukunft eine mögliche Praxisänderung durchblicken.
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Unerlaubte Effektenhändlertätigkeit als Gruppe
Das Bundesgericht entschied über die Gruppenzuordnung von (juristischen oder natürlichen) Personen, die zwar selbst keine finanzmarktrechtlich relevanten Tätigkeiten ausüben, jedoch im Rahmen einer aufsichtsrechtlich relevanten Gruppe handeln, welche einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit (Emissionshaustätigkeit) nachgeht.