Garantievertrag zwischen Privatperson als Garant und Bank – Anfechtung gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch
Ein Garant (Privatperson) berief sich gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch auf die Ungültigkeit eines Garantievertrags zugunsten der finanzierenden Bank. Er machte unter anderem geltend, dass die Garantie die Bank zur Zusammenarbeit mit dem Garanten und dem Abschluss eines Bauprojekts verpflichtet hätte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.
Vollstreckbarkeit eines chinesischen Schiedsgerichtsurteils – Zinssatz von 24% p.a. für Darlehen im Verzug und Gültigkeit einer Bürgschaft trotz Nichteinhalten der Formvorschriften
Die kantonalen Gerichte verfügen im Zusammenhang mit der Beurteilung von Maximalzinssätzen über einen gewissen Ermessenspielraum. Dies bestätigt das Bundesgericht im Entscheid vom 3. September 2024. Weiter bestätigt es die vorinstanzliche Beurteilung, dass die Nichteinhaltung von bürgschaftsrechtlichen Formvorschriften nicht gegen den Ordre public verstösst.
Arrestforderung - Anforderungen an die Substantiierung und Glaubhaftmachung
Kantons Zürich betreffend die Anforderungen an die Substantiierung und Glaubhaftmachung einer Arrestforderung. Diese sind strenger, wenn sich der betreffende Forderungsbetrag nicht einfach aus den eingereichten Dokumenten ergibt.
Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung
Mit Entscheid vom 29. Februar 2024 bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend die Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung. Das Urteil behandelt die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Genehmigung einer pflichtwidrigen Anlageberatung.
Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld
Mit Entscheid vom 19. Oktober 2023 bestätigt das Appellationsgericht des Kantons Genf das Urteil der Vorinstanz betreffend die Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld. Vorliegend war die Frage strittig, wie sich der negative Referenzzinssatz auf die Berechnung der vertraglich festgelegten Darlehenszinsen auswirkt.