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iusNet BR-KR 28.10.2022

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Revidierte Regularien zur Ad hoc-Publizität der SIX Swiss Exchange AG

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Der Beitrag befasst sich mit den revidierten Regularien der SIX Swiss Exchange AG im Bereich der Ad hoc-Publizität. Dabei wird u.a. die überarbeite Kommentierung zur Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP) thematisiert. Die einzelnen Neuerungen werden gewürdigt und auch mit dem Recht der Europäischen Union verglichen.
Jan Heller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Einordnung der geplanten Neuerung in Bezug auf ETF im Rahmen der Anpassung der KKV infolge L-QIF

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, was ETF eigentlich sind, ob sie mit ihren Wesensmerkmalen die Voraussetzungen an eine kollektive Kapitalanlage erfüllen und – dessen ungeachtet – wie die tatsächliche Rechtslage in der Schweiz bis anhin aussah. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob und welche Änderungen auf internationaler Ebene Anpassungen am bisherigen Setup notwendig machen und ob der Verordnungsgeber zur in der KKV vorgesehenen Legiferierung kompetent ist.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2022

Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Im Dezember 2021 beschlossen die Eidgenössischen Räte, das Kollektivanlagengesetz zu ändern und damit den L-QIF einzuführen. Bei einem L-QIF handelt es sich um eine kollektive Kapitalanlage, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern offensteht, die nach den für L-QIF vorgesehenen Vorschriften verwaltet wird und die weder einer Bewilligung noch einer Genehmigung der FINMA bedarf und auch nicht von der FINMA beaufsichtigt wird. Am 23. September 2022 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung eröffnet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden zum einen Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen; zum anderen wird die Revision der KKV zum Anlass genommen, diese sowie weitere Verordnungen, insbesondere die Finanzinstitutsverordnung, in verschiedenen anderen Aspekten anzupassen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 28.10.2022

Bundesgericht zu Retrozessionen im Rahmen von Execution Only

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil des Bundesgerichts 4A_601/2021 vom 8. September 2022

Am 8. September 2022 hat das Bundesgericht einen Entscheid betreffend Auskunfts- und Herausgabepflicht bei Retrozessionen gefällt. Materiellrechtlich hatte es Fragen der Herausgabepflicht von Retrozessionen im Rahmen einer Konto-/Depotbeziehung (sog. Execution Only) sowie des Zeitpunkts des Beginns der Verjährung der Auskunfts- und Herausgabeansprüche zu beurteilen. Ob im Rahmen von sog. Execution-Only-Verhältnissen eine Herausgabepflicht besteht, liess es dennoch offen. Betreffend die Anspruchsverjährung hielt es an seiner Praxis gemäss Leiturteil BGE 143 III 348 fest, wonach für den Verjährungsbeginn von Herausgabe- resp. Auskunftsansprüchen der Zeitpunkt der Fälligkeit, welche im Zeitpunkt des Zugangs der Vorteile beim Beauftragten entsteht, massgebend ist.
iusNet BR-KR 28.10.2022