iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Bank- und Kapitalmarktrecht > Rechtsprechung > Bund > Geldwäscherei > Qualifikation eines Nichtaufnahmeentscheids einer SRO i.S.v. Art. 24 GwG als Verfügung

Qualifikation eines Nichtaufnahmeentscheids einer SRO i.S.v. Art. 24 GwG als Verfügung

Qualifikation eines Nichtaufnahmeentscheids einer SRO i.S.v. Art. 24 GwG als Verfügung

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Qualifikation eines Nichtaufnahmeentscheids einer SRO i.S.v. Art. 24 GwG als Verfügung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, X. _ GmbH, beabsichtigte Wechselautomaten zum An- und Verkauf von virtuellen Währungen gegen Fiat-Geld für natürliche Personen zu betreiben; die Krypto-Wechselautomaten sollten ausschliesslich Zahlungstoken i.S.v. ICO-Wegleitung der FINMA1 akzeptieren. Da es sich beim Betrieb von Krypto-Geldwechselautomaten um eine finanzintermediäre Tätigkeit i.S.v. Art. 2 Abs. 3 lit. c GwG handelt, stellte die Beschwerdeführerin – wie dies Art. 14 GwG auch verlangt – am 20. September 2019 ein Aufnahmegesuch beim VQF Verein zur Qualitätssicherung (nachfolgend: VQF), welcher eine SRO i.S.v. Art. 24 GwG ist. Nachfolgend reichte die Beschwerdeführerin zwei nachgebesserte Gesuche ein, woraufhin der VQF der Beschwerdeführerin die Aufnahme als Vereinsmitglied gemäss Art. 5 Abs. 2 seiner Statuten verweigerte. Auch das erneute Aufnahmegesuch wurde durch de VQF mit Beschluss vom 21. April 2021 verweigert. In Folge ersuchte die Beschwerdeführerin...

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.