Die Übergangsfristen für die Einholung einer FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees laufen zwar erst am 31. Dezember 2022 ab, nichtsdestotrotz empfehlen aber sowohl Aufsichtsorganisationen als auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ("FINMA"), das Gesuch bei der Aufsichtsorganisation nicht später als Ende des zweiten Quartals 2022 einzureichen, damit das Gesuch vor Ablauf der Übergangsfrist an die FINMA übermittelt werden kann. Wer spät ist, riskiert einen Wettbewerbsnachteil aufgrund der entstehenden Unsicherheit über die Zulässigkeit der Tätigkeit oder allenfalls sogar ein Verfahren infolge unerlaubter Tätigkeit, wenn das Gesuch nicht bis Ende der Übergangsfrist bei der FINMA eingereicht werden konnte.