In seinem Urteil 7B_874/2023 vom 6. August 2024 hatte das Bundesgericht einen Fall der Rechtshilfe der FINMA an die Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen; dabei wurden der FINMA durch den Betroffenen freiwillig vom Anwaltsgeheimnis geschützte Informationen preisgegeben. Im Fokus der Streitfrage stand daher die Verwendung dieser Informationen im Strafverfahren.