Schutz durch das Anwaltsgeheimnis der an die FINMA mitgeteilten Informationen?
Schutz durch das Anwaltsgeheimnis der an die FINMA mitgeteilten Informationen?
Schutz durch das Anwaltsgeheimnis der an die FINMA mitgeteilten Informationen?
Sachverhalt:
A. AG ist die Rechtsnachfolgerin der B. AG Group, gegen die die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung aufgrund des Verdachts auf Widerhandlung gegen das UWG (unrichtige oder zumindest irreführende Angaben über das Risikoprofil und die Versicherungsdeckungen der E. Funds) durchführte. Im selben Sachzusammenhang führte die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die B AG Group durch, in dem sie durch einen Untersuchungsbeauftragten (Wenger Plattner) unterstützt wurde. Im Rahmen dieses Enforcementverfahrens legte die B. Group AG der FINMA den Untersuchungsbericht der C. AG offen. Am 9. Dezember 2022 erliess die FINMA eine Verfügung. In dieser stellte sie einen schweren Verstoss gegen das Organisationserfordernis sowie gegen weitere aufsichtsrechtliche Pflichten durch die B. Group AG im Zusammenhang mit den E. Funds fest.
Am 23. Januar 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft die FINMA um Zustellung einer Kopie der Verfügung vom 9. Dezember 2022 sowie des Berichts des durch sie eingesetzten Untersuchungsbeauftragten. Die FINMA kam dem Ersuchen nach und übermittelte der Staatsanwaltschaft – infolge eines vorsorglichen...
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